Das Feldgericht beim Kühhornshof war zuständig für die Güter dieses Hofes, urteilte im Mittelalter Feldfrevel ab und verhängte als Sühne für den Übeltäter das "Geigetragen". Die malerische Anlage der Gerichtsstätte östlich vor einem Weiher mit dem steinernen Tisch und den Steinsitzen, auf denen die Richter saßen, wahrscheinlich die älteste noch vorhandene Gerichtsstätte in Deutschland, wurde bei der Erweiterung der Rundfunkbauten weggeräumt. In der Mitte der Gerichtsstätte befand sich die alte Quelle der Marbach, die den Befestigungsgraben des Kühhornshofes gespeist hatte.
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SC 1880 |