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Aus : "Als die Festungswälle geschleift wurden: Westend, Nordend, Ostend" von Wolfgang Pülm, 2003

ZWEI PROBLEMFÄLLE

Die Milchkuranstalt

Heutzutage braucht niemand, der Milch kauft, Bedenken zu haben, dass diese nicht einwandfrei ist. Ende des 19. Jahrhunderts aber konnten besonders Mütter mit Kleinkindern besorgt sein. Und so wurde im Jahr 1877 in der Schwarzburgstraße 2-6 (heute steht dort das einzige Hochhaus des Nordends) nach dem Vorbild von Stuttgart eine Milchkuranstalt auf Anregung des Ärztlichen Vereins errichtet, um dem "ungünstigen Gesundheitszustand und der wahrhaft erschreckenden Sterblichkeitsziffer derjenigen Kinder, die mit der (damals) in den Städten gebräuchlichen käuflichen Milch aufgezogen werden, entgegenzuwirken." Anlage und Betrieb waren nach bestimmten Vorschriften der Hygiene geregelt und der Kontrolle einer vom Ärztlichen Verein ernannten Kommission unterworfen.
Die Milchkühe wurden in der Schweiz durch den damaligen Leiter und Mitbesitzer, Herrn Lyding, ausgewählt, mitTuberkulin geimpft und nur dann gekauft, wenn sie völlig gesund waren. Da man annahm, dass dieTiere durch eine veränderte Lebensweise krank werden könnten, ließ man sie nur einmal abmelken und verkaufte sie dann an den Schlächter. So verweilten die Kühe nur etwa 1 - 1 1/2 Jahre in der Anstalt. Die gemolkene Milch wurde in sauber gehaltene weiße Glasflaschen gefüllt. Verkorkung der Flaschen und Verklebung mit Etiketten schlossen eine Verfälschung der Milch aus.
Die Milch wurde nicht ausgefahren; man musste sie entweder in der Anstalt selbst oder in einer "Verkaufsstelle" holen. Bestellungen nahmen u.a. entgegen (1877 und die folgenden Jahre): Engel-Apotheke, Große Friedberger Straße 46, Goethe-Apotheke, Oeder Weg 51, Schwanen-Apotheke, Friedberger Anlage 9, Apotheke Arnsburger Straße 78. Die Preise waren: 1 Flasche 50 Pfg., 1 1/2 Flasche 75 pfg.' 3/4 Flasche 40 Pfg., 1/2 Flasche 30 Pfg. Auch Yoghurt (Methode Metschnikoff) aus der selbst gewonnenen Kuhmilch konnte man erwerben: 1/4 Liter kostete 20 Pfg. Die Abnehmer der Milch waren zufrieden, und doch gab es einen Gegner: den Nachbarn in Gestalt des Direktors der Königlichen Baugewerbeschule, dem Vorläufer der heutigen Fachhochschule am Nibelungenplatz. In immer wieder neuen Eingaben an den Magistrat forderte er die Verlegung der Milchkuranstalt. Was waren seine Argumente? Er sah sich einer Fliegenplage ausgesetzt. Wie gefährlich diese sei, macht er dem Magistrat der Stadt Frankfurt a. M. in folgendem Schreiben deutlich: "9. November 1914. Unter Bezugnahme auf meine Eingabe vom 4. Dezember 1913 - No 1541 - teile ich mit, dass der Schüler Theodor Pfeifer aus Klasse 5c gegen Ende vorigen Monats infolge eines infektiösen Insektenstiches an der rechten Hand einen Abzeß bekommen hat, der operativ behandelt werden musste!" Als Anlage ist eine ärztliche Bescheinigung des Dr. med. Hugo Ebeling, Frankfurt a. M., Finkenhofstraße 2, beigefügt.
Mit seinen Angaben vom 9. Nov. 1914, vom 30. Juli 1915 und vom 15. Dez. 1915 hat der Direktor der Kgl. Baugewerbeschule keinen Erfolg. Aber er lässt nicht locker und richtet am 10. Sept. 1917 erneut ein Schreiben an den Magistrat, das drei DIN A4-Seiten umfasst: Vor einigen Wochen durfte ich dem Herrn Bürgermeister Dr. Luppe in einer mir freundlich gewährten Unterredung über die Fliegenplage berichten, von der die Wohnquartiere in der Umgebung der neuen Königlichen Baugewerbeschule heimgesucht werden. Ich schilderte damals, wie die Fliegen sich mit der warmen Jahreszeit allmählich über sämtliche Räume meiner Dienstwohnung ausbreiteten, wie sie dann in mein Arbeitszimmer und schließlich auch in die Schulkanzlei kamen. Die Zahl der Insekten wuchs dabei, trotz aller Gegenmaßnahmen, so ungeheuerlich, daß in den Monaten Juli bis Oktober zum Beispiel in unserer Küche täglich 800-900 Stück vernichtet werden konnten, ohne dass eine Verminderung bemerkbar war. Erst seit Mitte November ist ein Absterben zu beobachten."
Der Magistrat muss wohl nun reagieren und beauftragt das Städtische Hygieneinstitut mit einer Untersuchung. Dessen Biologe besucht die Milchkuranstalt in der Schwarzburgstraße und nimmt deren "Ställe und Mistablagerungen in Augenschein" Das Ergebnis der Besichtigung (es wird am 5. Oktober 1917 der Städt. Anstalts-Deputation z. Hd. von Herrn Stadtrat Dr. Woell mitgeteilt) ist Folgendes: Jn den Ställen waren am 4. X. 17 nachmittags zwischen 3 und 4 Uhr sehr zahlreiche Fliegen vorhanden. Sie saßen in dichten Massen an der Decke und zwar besonders an zwei, den Kuhstall der Länge nach unterhalb der Decke.durchziehenden Wasserleitungsrohren. Auch an den Wänden waren Fliegen in nicht geringer Zahl zu bemerken. Dagegen wurden am Vieh verhältnismäßig wenige von ihnen gesehen. Am stärksten war der Pferdestall mit Fliegen besetzt, die auch hier in großer Zahl in der Luft herumflogen. Daß es sich hier in der Hauptsache um die Stechfliege (Stemoxyss caleitrans) handelte, ging schon aus der außerordentlichen Unruhe der beiden Pferde hervor, die im Stall standen"
Die Hauptursache für die Fliegenplage, so meint der Fachmann des Städt. Hygiene-Institutes, seien die Mistablagerungen der Milchkuranstalt. Im Mist, er wird in zwei großen Gruben abgelagert, kommt die Fliegenbrut zur Entwicklung. Der Biologe schlägt als Lösung zur teilweisen Verhinderung der Fliegenplage vor: "Es ist aber bekannt, dass sich Fliegen auf sonnenbeschienenen Flächen mit Vorliebe sammeln. Sind also die Fenster der Schule des Morgens geöffnet, so ist ein massenhaftes Eindringen der Insekten unvermeidlich. Einen gewissen Schutz würde es dagegen bieten, wenn die Fenster, solange die Sonne auf ihnen liegt, geschlossen gehalten und erst geöffnet werden könnten, wenn sie im Schatten sind." Als weitere Maßnahme empfiehlt er, den Mist mit bestimmten Chemikalien zu behandeln. Eine vollständige Beseitigung der Fliegenplage sei nicht zu erwarten, solange die Milchkuranstalt sich an der jetzigen Stelle befinde.
Der Direktor der Königlichen Baugewerbeschule scheint seinen Gegner, die Milchkuranstalt, besiegt zu haben. Aber er hat nicht damit gerechnet, dass sich Ämter mit Paragraphen gut verteidigen können. Die Städtische Baupolizei antwortet am 19. Oktober 1917 auf eine Anfrage der für die Gesundheit zuständigen Deputation: "Da es sich hier nicht um Dunggruben im Sinne der Bauordnung handelt, die Bestimmungen der letzten auf die betreffenden Dunglagerstätten, die seit etwa 1880 bestehen, auch nicht rückwirkend wären, so würde zum baupolizeiiichen Einschreiten auf Grund § 10.II.17 des Allgemeinen Landrechts Anlaß nur dann gegeben sein, falls nach kreisärztlichen Gutachten unmittelbare Gesundheitsgefahr vorliegt. Nach Mitteilung des Herrn Oberstadtarztes Dr. König vom 18. Oktober 1917 auf unsere bezügliche Anfrage liegt eine solche Gefahr nicht vor." (Magistratsakte T 258)
Diese Auskunft wird dem Direktor der Kgl. Baugewerbeschule am 30.10.1917 mitgeteilt; doch ohne Trost lässt man ihn nicht: "Wenn wir auch zur Zeit nicht in der Lage sind, zur Abhilfe des Übelstandes Schritte zu tun, so werden wir doch die Angelegenheit im Auge behalten!' Wann die Milchkuranstalt am Nibelungenplatz geschlossen wurde, ist nicht zu ermitteln; durch Kriegseinwirkungen gingen dem Institut für Stadtgeschichte auch viele Magistratsakten verloren.

Ruß und Lärm?

Die Geschäfte des "Bürgers und Handelsmannes" Georg Sigismund Mack liefen gut. Daher dachte er daran, seinen Betrieb zu vergrößern. Einen dafür geeigneten Platz brauchte er nicht zu erwerben, denn von seinem Vater hatte er im Nordend ein riesengroßes Gartenstück geerbt. Dieser mit Gewann V No 61 bezeichnete Garten reichte an der Eckenheimer Landstraße (die damals noch Friedhofsweg hieß, weil sie zum Hauptfriedhof führte) von der Straße Eiserne Hand, die ihren Namen wegen eines Wegweisers bekommen hatte, bis zur Rappstraße. Am 9. März 1857 richtete G.S Mack an den Hohen Senat der freien Stadt Frankfurt a. M. die Bitte "um Ertheilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Eisengießerei und Errichtung einer Dampfmaschine!' Baurisse fügt er als Anlage bei.
Der Antragsteller hofft auf "eine baldige willfährige Entscheidung!" Um diese treffen zu können, fordert der Hohe Senat die Ämter zur Stellungnahme auf: das Amt des Jüngeren Bürgermeisters, das Bauamt und das Polizeiamt. Das Amt des Jüngeren Bürgermeisters wiederum befragt die"Geschworenen" des Schlosserhandwerks und teilt dem Senat dann mit: "Wir glauben, daß das Gesuch zu genehmigen sein dürfte, wenn der Bittsteller zusichert, daß er mit den von ihm gefertigten Gußwaren wie Herde, Oefen, Thüren, Fenster und dergleichen keine Beschläge liefert und dass er die zum Betrieb seines Geschäftes erforderlichen Arbeiter und Gesellen weder auf den Herbergen dinge, noch aus Werkstätten hiesiger Meister nehme, sondern solche von Außen beschreibe!" In der Sprache unserer Zeit ausgedrückt: Abwerbung von Arbeitskräften ist streng untersagt.
Der Stadtbaumeister Henrichs hat auch nichts einzuwenden, wenn Folgendes eingehalten wird: 1. Der Schornstein für die Dampfmaschine muß eine Höhe von mindestens 50 Schuh erhalten, und an der Ausmündung darf die Wandstärke nicht geringer als 6 Zoll sein. 2. Der Schornstein ist mit eisernen Klappen zu versehen. 3. Hätte sich der Bittsteller den Anordnungen zu fügen, wenn die Angränzer der benachbarten Gärten wegen Belästigung durch Rauch oder Ruß aus den Schornsteinen in der Folge gegründete Beschwerden führen sollten.
Jetzt fehlt nur noch die Antwort des Polizei-Amtes. Diese fällt am 14. April 1857 nicht günstig aus. Das Polizei-Amt meint nämlich, dass der Betrieb "einen höchst störenden Lärm verursachen" und dass die große und anhaltende Feuerung "eine sehr große Ausströmung von Rauch verursachen" werde. Deshalb sollte ein derartiger Betrieb "nicht in allzu großer Nähe der Stadt und in Mitte bewohnter Gärten und Häuser angelegt werden." Ein anderes Bedenken des Polizei-Amtes besteht darin: "Außerdem liegt neben dem Grundstück, auf welchem die Gießerei errichtet werden soll, der dem hiesigen Bürger und Bleichgärtner Lübenau gehörige Bleichgarten, in welchem dieser schon seit Jahren eine Bleicherei und Wäscherei betreibt" Damals sollte die Bleichkraft der Sonne den auf dem Rasen ausgebreiteten Wäschestücken strahlendes Weiß verschaffen. Und dieser Wäsche drohte nun große Gefahr durch die projektierte Eisengießerei. Das Polizei-Amt meint: "... so ist mit Gewißheit vorauszusehen, daß wegen des Niederschlages von Ruß und Asche aus den Schornsteinen der Gießerei der Garten des Lübenau zum Bleichen der Wäsche nicht mehr benutzt werden kann und die Erwerbsquelle dieses Mannes für ihn und seine Familie zerstört ist."
Der Bleichgärtner Georg M. Cornelius Lübenau wendet sich am 22. April 1857 selbst an den Hohen Senat und bittet darum, die beabsichtigte Einrichtung einer Eisengießerei nicht zu gestatten: "So durften schon nach der Reformation derartige Bauten an Orten, wo sie nicht von Alters gewesen, ohne sondern Notdurfft und ehrenhafte Ursachen, vermöge unserer Vorvorderen uralten Statuten gar nicht vergünstigt werden!" Dann meint Lübenau, dass auch aufgrund des Fürstlich Primatischen Baustatutes vom 11. Juni 1809 "Back-, Brau- und Benderhäuser, Häfnerwerkstätten, Schlosseressen und Schmieden in Behausungen, wo sie seither nicht gewesen, nur mit Erlaubnis Hohen Senats, nach vorheriger Anhörung der Nachbarn und unter Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften errichtet oder in solche verlegt werden!"
Georg M. C. Lübenau hatte es auch verstanden, die Nachbarschaft mobil zu machen-, eine kleine Aktionsgemeinschaft entsteht. 46 Unterschriften der Nachbarn trägt ein Schreiben an den Hohen Senat; wörtlich: "Gehorsamste Vorstellung und Bitte von Seiten mehrerer hiesiger Bürger!" Die darin vorgebrachten Bedenken sind: 1. Beim Abladen der Kohlen entsteht nachteiliger Kohlenstaub. 2. Die Grundstücke werden durch die Errichtung einer Gießerei entwertet. 3. Der Ventilator werde ein störendes und lästige Heulen verursachen. 4. Verunreinigung und Verderb der Luft und auch Feuergefahr werden drohen.
Der massiv angegriffene Georg Sigismund Mack weist alle Einwände der Nachbarn zurück. Die abgesendeten Gase werden geruchlos entweichen, die Höhe des Schornsteins - er soll auf 70 Fuß erhöht werden - wird die Feuergefahr beseitigen, und der Ventilator sei von solcher Konstruktion, dass die Nachbarschaft auf keinerlei Art belästigt werde. Eine weitere Widerlegung lautet: "Es gibt doch wohl kein derartiges Etablißment, welches mehr Rauch, Staub, Ruß und Schmutz, Lärmen für die Nachbarschaft mit sich führt als zum Beispiel ein Eisenbahnhof. ( ... ) Dennoch wird Niemand behaupten wollen, daß durch die Bahnhöfe die benachbarten Grundstücke entwerthet worden seien. Im Gegentheil ist der Wert der Grundstücke in der Nähe der Bahnhöfe und namentlich in der Nähe der Maschinenwerkstätte der Main-Weserbahn sehr gestiegen und noch fortwährend im Steigen begriffen."
Dem Polizei-Amt behagt die Situation nicht. Es meint, die Befürchtungen des Bleichgärtners Lübenau "erscheinen nicht unbegründet" und es weist darauf hin, dass die Gießerei von Fries "in dem äußersten, ziemlich entlegenen Theil von Sachsenhausen sich befinde", die Gießerei Schmitz "in dem letzten Garten an der Offenbacher Landstraße errichtet sei-, die Gießerei Bayer kommt auf ein an dem Sandweg gelegenen Grundstück in ziemlicher Entfernung von der Stadt und ist fast nur von Feldstücken umgeben." Wichtig ist dem Polizei-Amt auch dieses: "...daß der Bittsteller für Arbeiter und Gehülfen, sofern sie Fremde sind, Permissionsscheine zu lösen, auch Kaution dafür zu leisten habe, daß sie dem Aerar (Stadtkasse) oder den milden Stiftungen in Krankheitsfällen oder wenn sie außer Dienst kommen nicht zur Last fallen. Ferner dürfte ihm (dem Bittsteller) aufzuerlegen seyn, daß der Ventilator keine für die Nachbarschaft störenden Geräusche verursacht und daß der Nachbarschaft weder durch Rauch, Asche oder sonst Nachtheile oder Belästigung verursacht wird."
Noch einmal beauftragt der Senat am 12. Mai 1857 das Bau-Amt mit einer Stellungnahme. Dieses holt die Meinung des Ingenieurs Eckhardt und des Stadtbaumeisters Henrich ein. Beide äußern: Es gibt bereits geräuschlose Ventilatoren und rauchverzehrende Apparate, Rauchbelästigung sei bei einem Schornstein von 70 Fuß Höhe nicht gegeben. Gegen Funkenflug gäbe es Vorkehrungen. Am 28. Mai 1857 wird Mack die Konzession zur Errichtung einer Eisengießerei erteilt.
Obwohl alle Vorstöße der Nachbarschaft abgeprallt sind, gibt sie noch nicht auf. Sie beauftragt Dr. jur. Sauerländer, Advokat in Frankfurt a. M., Einspruch einzulegen. Der Anwalt holt in seinem Schriftsatz weit aus. Er weist u.a. auf den "Fabrikstaat" Belgien hin. Belgien teile die Gewerbe in vier Klassen ein. "Unter den gefährlichen und ungesunden Gewerken der ersten Klasse sind aber neben den Pulvermühlen, Arsenikwerkstätten und Zündholzfabriken ausdrücklich und namentlich auch die Eisengießereien aufgeführt." Der Rechtsanwalt zitiert aus der Zeitschrift Didaskalia, Jahrgang 1857 No 119, in der das Ergebnis von Untersuchungen bei Maschinisten und Heizern von Lokomotiven mitgeteilt wird. Krankheiten der dort Beschäftigten seien auf die dem Schornstein entsteigenden Gase zurückzuführen. Dem Gießereibesitzer Mack hält er nur zugute, dass "er die der Gesundheit nachteiligen Wirkungen nicht kennt." Doch der sorgfältig aufgebaute Schriftsatz kann den Hohen Senat nicht umstimmen, Mack kann seine Eisengießerei errichten. Erst genau fünfzig Jahre später, also 1907, wurde der Betrieb nach Rödelheim verlegt.

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